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Planung

Handlaufhöhe und Vorschriften

Rund um Handläufe gibt es einige Regeln — von der Höhe über den greifbaren Durchmesser bis zur Frage, ab wann ein Handlauf überhaupt vorgeschrieben ist. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Punkte ein.

Übliche Höhe

Als Richtwert gilt eine Handlaufhöhe von etwa 90 cm, gemessen senkrecht über der Stufenvorderkante. DIN 18065 nennt für Treppen einen Bereich von ungefähr 80 bis 115 cm — der genaue Wert hängt vom Einsatzzweck ab.

Greifbarer Durchmesser

Ein Handlauf muss gut umschließbar sein. Empfohlen wird ein Querschnitt, der sich sicher umgreifen lässt — für barrierefreie Bauten nennt DIN 18040 einen runden Querschnitt von etwa 3 bis 4,5 cm. Runde und ovale Profile sind hier meist die beste Wahl.

Ab wann ist ein Handlauf Pflicht?

Ob und ab welcher Stufenzahl ein Handlauf vorgeschrieben ist, regeln die Landesbauordnungen der Bundesländer — die Vorgaben unterscheiden sich. Im Wohnungsbau ist häufig ab wenigen Stufen mindestens ein Handlauf gefordert, bei breiten oder öffentlichen Treppen auch beidseitig.

Wichtiger Hinweis

Die hier genannten Werte sind Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die für Ihr Bauvorhaben geltende Landesbauordnung bzw. die einschlägige Norm. Im Zweifel fragen Sie Ihr Bauamt oder eine Fachplanerin.

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